utp service GmbH: 

 

Ihre Kleinkläranlagen Wartungsfirma

Kläranlagen müssen auch noch nach jahrzehntelanger Betriebszeit ihren Beitrag zum Schutz unserer Gewässer leisten. Erforderlich ist dafür qualitativ hochwertiger Service aller Aggregatsteile.

Wir können Ihnen diesen Service bieten!

Die utp service GmbH kümmert sich um die Wartung für Ihre Kleinkläranlage. Dafür ist die utp service GmbH durch die DWA offiziell zertifiziert.

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More Information

Ihre Vorteile mit der utp als Wartungsfirma

  • Wartung von Kleinkläranlagen jeden Typs unabhängig von Fabrikat, Ablaufklasse oder Alter
  • Wartungsverträge mit fixen Kosten und automatischer Terminvereinbarung
  • vorgeschriebene Abwasseranalysen werden vor Ort oder im hauseigenen Labor ausgewertet
  • Servicearbeiten durch DWA-ausgebildete fachkundige Mitarbeiter
  • jeder Wartungsbericht wird zusätzlich kostenlos zum Download oder Ausdrucken auf unserer Webplattform (www.homebook.de) bereitgestellt
  • Reparatur- und Notfalldienst bei Störungen
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Haben Sie allgemeine Fragen zur Wartung von Kleinkläranlagen?

Zertifizierte Wartungsfirmen für Kleinkläranlagen: Darauf sollten Sie achten

Die Firma utp service GmbH ist durch den DWA Landesverband Sachsen als Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen zertifiziert. DWA-zertifizierte Wartungsfirmen verpflichten sich zur Einhaltung sehr hoher Wartungsstandards nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Die Firmen verfügen über eine Mindestausstattung an technischen Gerätschaften. Darüber hinaus muss auch das für die Wartung eingesetzte Personal bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Eine Fachkraft für die Wartung von Kleinkläranlagen hat neben dem Klärwärtergrundkurs, Erfahrungen mit der Abwasserreinigung auf einer kommunalen Kläranlage und einen zusätzlichen Fachkunde-Kurs mit Abschlussprüfung vorzuweisen. Organisatorische Anforderungen der Wartungsfirma sollen eine zeitnahe und überprüfbare Abfolge der Wartungstätigkeiten und des Umganges mit den erstellten Protokollen sichern.

Selbstverständlich muss ein zertifiziertes Wartungsunternehmen den Abschluss von Wartungsverträgen und die Erstellung fachgerechter Wartungsprotokolle gewährleisten. Die zeitnahe Weitergabe der protokollierten Wartungsergebnisse an den Betreiber oder die anfordernden Stellen (z.B. Wasserbehörden zum Nachweis der fachgerechten Wartung oder Gemeinden zur Organisation der bedarfsgerechten Schlammabfuhr) ist ein wichtiger Beitrag zum nachhaltigen Gewässerschutz.

Im Internetangebot des DWA Landesverbandes Sachsen/Thüringen können Sie weitergehende Informationen über die Zertifizierung von Wartungsunternehmen abrufen.

Die Kleinkläranlagen-Wartungsverträge von utp

Ein Wartungsvertrag mit uns garantiert Ihnen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, wobei die wiederkehrenden Wartungstermine von uns überwacht und durchgeführt werden, ohne dass Sie sich selbst darum bemühen müssen.

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Ihr Kleinkläranlagen Wartungsvertrag mit utp

Unser Wartungsvertrag minimiert durch regelmäßige, vorbeugende Inspektionen das Risiko, dass Ihre Anlage wegen Defekten oder Störungen vorübergehend oder auch länger den Betrieb einstellen muss. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist garantiert, wobei die wiederkehrenden Wartungstermine von uns überwacht und durchgeführt werden, ohne dass Sie sich selbst darum bemühen müssen. Und das Beste: Die Kosten bleiben überschaubar, da wir zum vereinbarten Pauschalpreis arbeiten. Bei den Leistungen bieten wir den Vollservice eines Herstellers!

  • Sie können mit feststehenden und planbaren Wartungskosten rechnen
  • Sie verlängern die Lebensdauer der Kleinkläranlagentechnik durch die Verwendung von Original-Ersatzteilen
  • zum „plug and play Austausch“ liefern wir bei einem Spannungsschaden innerhalb kurzer Zeit eine programmierte Ersatzsteuerung
  • die Leistungspauschale vor Ort umfasst alle in der gültigen bauaufsichtlichen Zulassung festgeschrieben Tätigkeiten
  • die erforderliche einmalige An- und Abfahrt des Wartungstechnikers mit den Lohn- und Fahrzeugkosten ist pauschal enthalten
  • die in der Bauartzulassung vorgeschriebenen Abwasseranalysen werden vor Ort oder im Labor ausgewertet
  • zur Optimierung der Ablaufwerte reguliert der Wartungstechniker die Steuerzeiten bei der der Abwasseranalyse folgenden Wartung
  • den für die Behörden erforderlichen Bericht über die erfolgte Fachkundigenwartung erhalten Sie mit jeder Rechnung

Hier können Sie sich ein Muster eines Wartungsvertrages ansehen:

 Muster Wartungsvertrag Kleinkläranlagen

Betriebsführungsvertrag – Unser „Rundum-sorglos“-Paket

Dies ist die „Königsklasse“ – unsere höchstmögliche Leistung als Summe aller unserer Servicebausteine werden im Betriebsführungsvertrag zusammengefasst.
Für Sie bleiben nur Gebühren für behördlich bestellte Sachverständige sowie die Behörden selbst sowie die Kosten der bedarfsgerechten, durch unseren Monteur bei Ihnen angeforderten Klärschlammentsorgung. Auch für die obligatorische, möglichst unterbrechungsfreie Stromversorgung müssen Sie selbst sorgen und zusätzlich bezahlen. Dann leiten Sie bitte noch „biologisch abbaubare, häusliche Schmutzwässer“ in Ihre klärofix® Kleinkläranlage ein.

Den Rest erledigen wir für Sie. Die Vertragspauschale beinhaltet die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Dienstleistungen und Arbeiten sowie Gebühren. Wir leisten für die komplette Vertragsdauer bis zu zehn Jahren eine Vollgarantieinklusive aller Verschleißteile sowie anfallenden Arbeits- und Fahrtkosten.

Hier können Sie sich ein Muster eines Betriebsführungsvertrages ansehen:

 Muster Betriebsfuehrungsvertrag Kleinkläranlagen