Wartung für Ihre Kleinkläranlage
PREMIUM PLUS Wartungsvertrag
Bei diesem Wartungsvertrag kommen Sie nicht nur in den Genuss aller Vorteile des Premium Wartungsvertrags, sondern sorgen darüber hinaus für höchste Betriebssicherheit und Verfügbarkeit Ihrer Anlage. Aus technischen Gründen können wir dieses Angebot nur für Kleinkläranlagen bis 12 Einwohnergleichwerte unterbreiten. Wir verzichten vertraglich auf eine Kündigungsmöglichkeit während der ersten fünf Jahre Vertragslaufzeit.
Zusätzlich zum Leistungsumfang des Premium Wartungsvertrages bietet der Premium-Plus-Wartungsvertrag zusätzlich folgende Vorteile:
- Leistungsumfang wie Premium Wartungsvertrag
- Im Falle eines Falles, wenn der Telefon Support nicht ausreicht: unsere Leistung umfasst alle Störungsbeseitigungen, inklusive aller Fahrtspesen, inklusive aller Arbeitszeit, und dies alles bei einer Reaktionszeit innerhalb von 72 Stunden bei Ihnen vor Ort, inkl. Leihschrank mit passender Technik. Kostspielige Stör- und Wartezeiten haben keine Chance.
- Fünf Jahre Vertragslaufzeit mit Sonderkündigungsmöglichkeit durch den Kunden vor jeder Wartung
- Sie erhalten eine zertifizierte Wartung
- Zusätzliche Vollgarantie nach Ablauf der gesetzlichen Herstellergewährleistung bis zum Ablauf des 5. Jahres (60 Monate) nach Auslieferung (**):
- incl. kostenloser Reparatur fehlerhafter Teile oder nach Wahl utp Austausch gegen gleichwertige Neuteile
- incl. aller Verschleißteile
- bei Anlagen mit erhöhten Ablaufwerten erhalten Sie auf die erforderlichen Betriebsmittel
(kläraktiv, Kalk, Eisen-III-Chlorid Lösung oder UV Lampe) einen Rabatt von 5%
- incl. erforderlicher Lohn- und Fahrtkosten
- incl. erforderlicher Grubenentleerungskosten
- incl. erforderlicher Kleinteile um die Anlagenfunktion wiederherzustellen
- Ausdrücklicher Einschluss der Gewässerschadenhaftpflicht
- Zusätzliche Teilegarantie auf Befestigungsteile im Behälter für 10 Jahre (120 Monate) (**)
- Zusätzliche Ersatzteilversorgungsgarantie für den Zeitraum von 15 Jahren (180 Monate) nach Auslieferung; soweit wegen Produktwechsel oder geänderter gesetzlicher Vorgaben ein Teil nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann oder darf, verpflichtet sich das Wartungsunternehmen durch Lieferung geprüfter Ersatzprodukte die Ursprungsfunktion der Kleinkläranlage sicherzustellen.
- kostenlose Softwareupdates der Steuerung
- Die Wartungsfirma garantiert das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
- Personenschäden 3.000.000,00 €
- Sachschäden 1.500.000,00 €
- Vermögensschäden 150.000,00 €
- Ausdrücklicher Einschluss der Gewässerschadenhaftpflicht
- abweichend vom Anhang 1 der bundesdeutschen Abwasserverordnung (AbwV) (Einhaltefiktion für die Ablaufwerte von Kleinkläranlagen mit Zulassung) ist die kostenlose Betreuung während der Einlaufphase (Ende = geforderte Ablaufwerte erstmals eingehalten) inbegriffen, soweit erforderlich.
- auch zusätzliche Laboruntersuchungen
- zusätzliche Zulaufanalysen
- zusätzlich Technikerbesuche zur Anlagenoptimierung
** Leistungsabgenzung bei Gewährleistungen und Garantien


