utp umwelttechnik pöhnl GmbH - Herstellung, Wartung und Behälter für Kleinkläranlagen in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen: FAQ

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Klärofix FAQ

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Was sind vollbiologische Kleinkläranlagen (KKA)?

Die Bezeichnung Kleinkläranlagen definiert Anlagen zur Reinigung von häuslichem Abwasser bis zu einem Abwasseranfall von 8 m³/d, das entspricht bei 150 Litern pro Person ca. 53 Personen. Die Einteilung erfolgt in Einwohner (Personen) mit dem Kürzel -EW-. Die kleinste Anlage ist eine 4-EW Klein-kläranlage. Die Abkürzung für Kleinkläranlagen ist KKA.

Unterschied teilbiologisch-vollbiologisch?

Teilbiologisch ist die teilweise Entfernung der ungelösten Schmutzstoffe, z.B. Absetz- oder Ausfaulgruben erreichen durch mechanisches Entfernen (Absetzen) eine Reinigungsleistung von ca. 30%. Mehrkammergruben entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und müssen in nächster Zeit auf vollbiologische Betriebsweise nachgerüstet werden.

Vollbiologisch geht darüber hinaus und knackt durch Mikroorganismen sogar den Großteil der gelösten Schmutzstoffe. Die Reinigungsleistung in Bezug auf Kohlenstoffabbau sollte nicht unter 90% sein.

Warum vollbiologische Kleinkläranlagen?

Das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine Benutzung. Die Schadstoffe, die der einzelne dort einleitet, müssen so gering sein, wie es nach dem Stand der Technik möglich ist. Dies gebietet der Grundsatz der Gleichheit. Vollbiologische Kleinkläranlagen werden dort eingesetzt, wo die Behandlung in einer zentralen Kläranlage nicht möglich ist. Vollbiologische Kleinkläranlagen erreichen die gleiche Reinigungsleistung wie zentrale Kläranlagen.

Welche Reinigungsklassen gibt es?

Die Leistungsfähigkeit von Kleinkläranlagen wird in fünf verschiedene Reinigungsklassen eingeteilt, die u. a. unterschiedliche Wartungshäufigkeiten erfordern. Am häufigsten ist die Standardanforderung, die Reinigungsklasse C, also der Kohlenstoffabbau, mit einer zweimaligen Wartung im Jahr. Nur in bestimmten Fällen, z. B. in Trinkwasserschutzzonen, wird eine höhere Reinigungsklasse gefordert. Informationen hierzu erhält man bei den zuständigen Behörden.

Folgende Einteilung gibt es:

C (Kohlenstoffabbau)
N (Nitrifikation)
D (Denitrifikation)
P (Phosphateliminierung)
H (Hygenisierung)

Welche Vorteile bietet der klärofix®?

  • geringe Anschlusswerte durch Kompaktbiologie
  • keine beweglichen Bauteile im Abwasser
  • Aufrüstung möglich durch Baukastensystem
  • längere Schlammentsorgungsintervalle aufgrund einer 25 % vergrößerten Vorklärung
  • leicht nachrüstbar für vorhandene 3-Kammergruben
  • Ein- oder Mehrbehälteranlage
  • unabhängig von der Geometrie

Wie oft müssen vollbiologische Kleinkläranlagen gewartet / kontrolliert werden?

Die Eigenkontrolle (die macht der  Betreiber oder der von ihm Beauftragte) bezieht sich im wesentlichen auf Sicht- sowie akustische Kontrollen und ist im so genannten Betriebsbuch beschrieben. Im Regelfall sind täglich und monatlich kurze Sichtkontrollen beschrieben. Dies ist vergleichbar mit den Kontrollen beim Auto (Sprit, Wasser, Öl, Luft).

Tipp

Beim klärofix ist optional ein elektronisches Betriebsbuch erhältlich. Hierbei wird der Betreiber Schritt für Schritt an der Steuerung durch die Eigenkontrollen geführt und diese werden im Anschluss inklusive Betriebsstunden gespeichert. Der moderne Steuerschrank ist sauber und trocken im Haus, Keller, Heizraum, in der Garage oder in einem Nebengebäude aufgestellt. Bei größeren Entfernungen wird er durch einfaches Anbringen eines Fußteils als Außenschaltschrank aufgestellt.
Die Wartung macht ein Fachtrieb oder der Hersteller. Sie ist bei vollbiologischen Kleinkläranlagen mindestens 3 mal pro Jahr durchzuführen. Ausnahmen werden bei wartungsarmen Techniken (z.B. ohne bewegliche Teile, automatisierter Betrieb usw.) durch die unteren Wasserbehörde der einzelnen Bundesländer gemacht.

Tipp

Bei ordnungsgemäßem Betrieb erhalten Sie beim klärofix® auch bei einer einmaligen Wartung pro Jahr die volle Gewährleistung, da keine verschleißenden Teile im Abwasser enthalten sind! Vergleichbar mit einem Auto: nur 1 Kundendienst pro Jahr – ohne Kilometerbegrenzung. Die Wartung erfolgt durch die utp oder einen autorisierten utp-Partner!

Wer ist zuständig für die Abwasser- und Schlammbeseitigung?

Bis auf Ausnahmen in Ballungszentren (Privatisierung) ist dies den Städten und Gemeinden vom Gesetzgeber auferlegt. Zweckverbände übernehmen die hoheitliche Pflicht von den Kommunen. Landwirtschaftliche Anwesen dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen Ihren Schlamm auf die eigenen Felder verbringen.

Tipp

Erfragen Sie bei Ihrer Gemeinde wie es dort gehandhabt wird. Dort kann man Ihnen auch die verbindlichen Kosten für die Schlammannahme nennen.

Wie oft muss bei vollbiologischen Kleinkläranlagen Fäkalschlamm gezogen werden?

Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Durch unterschiedliches Benutzerverhalten fällt unterschiedlich viel Schlamm an (nach dem Motto: wer viel isst, geht oft aufs Klo). Auch erhöhen Speisereste (Bioabfall) den Primärschlamm erheblich. Die Schlammentsorgung obliegt gesetzlich verankert den Gemeinden oder Ihren Zweckverbänden. Viele Bundesländer gehen dazu über, dass bedarfsgerecht, d. h. erst wenn der Speicher voll ist, entsorgt wird. In einigen Bundesländern jedoch ist die Häufigkeit des Abfahrens mit pauschal einmal pro Jahr festgeschrieben.

Tipp

Im Rahmen der Wartung kann die utp abschätzen, wann eine Schlammabfuhr notwendig ist (so genannte bedarfsgerechte Entsorgung).
Es ist zu wünschen, dass die anderen Länder nachziehen.

Wer genehmigt die Kleinkläranlage?

Dies geschieht in den verschiedenen Bundesländern über die Unteren Wasserbehörde (Thüringen z.B. Landratsamt/Untere Wasserbehörden oder in Bayern Landratsamt/Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft). In manchen Bundesländern wird dazu ein Gutachten eines Privaten Sachverständigen benötigt.

Tipp

Wir übernehmen, gerne und ganz unverbindlich, für Sie alle Formalitäten, die mit der Genehmigung und dem Bau Ihrer Kleinkläranlage anfallen. 

Wann brauche ich ein Gutachten eines Privaten Sachverständigen (PSW)?

Speziell Bayern: Bei direkter Einleitung in eine Vorflut oder bei Versickerung wird ein Gutachten eines PSW benötigt. Bei Indirekteinleitung in einen Kanal obliegt die Begutachtung der Unteren Wasserbehörde.

Sind einfache Dreikammergruben genehmigungsfähig?

Als Übergangslösung, wenn innerhalb von 5 Jahren der Kanal kommt, als abflusslose Gruben mit einem erhöhten Speichervolumen in bestimmten Fällen.

Muss die fertige Kläranlage abgenommen werden?

Normalerweise grundsätzlich ja, jedoch gibt es verschiedene Vorschriften in den Bundesländern. Bitte beachten Sie die Vorgaben in Ihrem wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid. In Bayern benötigen Sie in der Regel einen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft. Hilfreich und für Ihre eigene Sicherheit ist auf jeden Fall unser vorbereitetes Abnahmeprotokoll. Es liegt auf diesem Server zum Download.

Wie ist eine vollbiologische Kleinkläranlage aufgebaut?

Eine vollbiologische Kleinkläranlage besteht grundsätzlich aus einem mechanischen (Absetzgrube) und einem biologischen Anlagenteil (Biologie).

Was darf einer Kläranlage nicht zugeleitet werden?

Einer Kläranlage dürfen kein Niederschlagswasser, Dränwasser, Kühlwasser, Ablauf von Schwimmbecken, flüssige Abfallstoffe, Chemikalien, Farbreste, Arzneimittel, Fette, Öle, Säuren, Laugen, Jauche, Gülle, und Silosickersäfte zugeleitet werden.

Was passiert mit dem Regenwasser?

Regenwasser ist auf keinem Fall der Anlage zuzuführen, da die Anlage schlagartig überlastet wird. Des weiteren wird bei einer Überlastung durch Regenwasser die Biologie der Anlage „ausgespült“. Regenwasser ist, wenn möglich, zu versickern oder einem Vorfluter zuzuleiten.
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