Kleinkläranlage nachrüsten

Sie wollen Ihre bestehende Klärgrube mit einer biologischen Reinigungsstufe nachrüsten? Das ist grundsätzlich machbar! Allerdings sollte, beziehungsweise muss dabei einiges beachtet werden. Wir sagen Ihnen was.

Klärgruben nachrüsten wird zur Pflicht

Mit innovativen Systemen können vorhandene Klärgruben in einfachen Schritten zu vollbiologischen Kleinkläranlagen nachgerüstet werden. Die 2015 in Kraft getretene und verschärfte Wasserrahmenrichtlinie der EU macht dies in vielen Fällen notwendig. Das Nachrüsten von Kleinkläranlagen wird damit für viele Betreiber zur Pflicht.

Das Nachrüsten älterer Anlagen bzw. deren Modernisierung muss auf Drängen der Behörden vom Betreiber selbst durchgeführt werden, bzw. dieser sollte einen geeigneten Fachbetrieb mit der Nachrüstung beauftragen. Zudem müssen die nachgerüsteten Anlagen den vorgeschriebenen Reinigungsklassen entsprechen. Kommt man dem nicht nach, kann sogar ein Entzug der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb der Kleinkläranlage drohen.

Sie möchten eine 3-Kammer Kläranlage nachrüsten?

Nicht jeder bestehende Kleinkläranlagenbehälter ist noch für die Nachrüstung einer biologischen Reinigungsstufe geeignet. Ob eine alte Mehrkammergrube noch tauglich ist, obliegt hierbei nicht einer „allgemeinen Einschätzung“ durch den Betreiber oder Verkäufer der neuen Klärtechnik, sondern dies ist in den „Zulassungsgrundsätzen für Kleinkläranlagen“ geregelt. Diese Grundsätze gelten für alle Kleinkläranlagenhersteller gleichwirkend und müssen im Falle einer Nachrüstung beachtet werden.

Grundsätzlich muss hierbei die bestehende Grube die gleichen Anforderungen erfüllen wie ein neuer Kleinkläranlagenbehälter. Ob dies noch der Fall ist, muss die nachrüstende Firma anhand drei vorgegebener Kriterien während der Zustandsbewertung vor Ort überprüfen:

    Nachweis der Dauerhaftigkeit
    Nachweis der Standsicherheit
    Nachweis der Wasserdichtheit

    Ein dauerhaftes Bauteil stellt sicher, dass seine Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit über den gesamten Nutzungszeitraum gegeben ist. Die Dauerhaftigkeit von Kleinkläranlagenbehältern gilt als nachgewiesen, wenn die laut DIN geforderte Mindestbetondruckfestigkeit erfüllt ist.
    Wir überprüfen die Dauerhaftigkeit mittels Nachweis der Betondruckfestigkeit.

    Unser Leistungsspektrum:

    • Prüfung der Betondruckfestigkeit nach DIN EN 12504-2
    • Zerstörungsfreie Prüfung mit Rückprallhammer
    • Auswertung der Ergebnisse und Erstellen eines Prüfprotokolls

    Der Standsicherheitsnachweis eines Kleinkläranlagenbehälters erfolgt über die Bestätigung des bautechnischen Ausgangszustands. Hierbei muss der bestehende Behälter genau auf vorhandene Schäden überprüft werden. Sollten Schadstellen vorhanden sein, werden diese mit einem vorgegebenen Schadenskatalog abgeglichen.

    Unser Leistungsspektrum:

    • Erstellen einer bemaßten Handskizze des Behälters
    • Inaugenscheinnahme und Bewertung durch einen Fachkundigen
    • Bewertung nach Vorgaben des BDZ I 104
    • Auswertung der Ergebnisse und Erstellen eines Prüfprotokolls

    Alte Mehrkammergruben, die nachgerüstet werden, müssen die gleichen Dichtheitsanforderungen erfüllen wie neue Kleinkläranlagenbehälter.
    Noch vor Jahren wurde die Dichtheitsprüfung bei Klärgruben per „Zollstock“ über einen Zeitraum von 24 Stunden durchgeführt. Da es jedoch gesetzliche Änderungen an die Prüfungsanforderungen gab, ist dies heutzutage nicht mehr zugelassen.
    Die Prüfungen werden nun mit elektronischen Pegelmesssonden durchgeführt. Das geht viel schneller als früher und ist zusätzlich noch deutlich genauer.

    Unser Leistungsspektrum:

    • Prüfung der Wasserdichtheit an einem Kläranlagenbehälter nach DIN 12566-3
    • Elektronische Pegelmessung (Genauigkeit 0,03 mm)
    • Erstellung eines Prüfprotokolls

    Sehen Sie sich den Ablauf einer Dichtheitsprüfung an.

    Alle Monteure der utp service GmbH besitzen hierfür den nötigen Fachkundenachweis sowie die zur Überprüfung notwendigen Gerätschaften.
    Eine fachkundige Überprüfung des alten Behälters sollte letztendlich auch im Interesse des Betreibers liegen, denn dieser investiert in neue Klärtechnik, im alten Behälter.

    Beton- und Klärgrubensanierung

    Bei alten Mehrkammergruben gibt es oft Probleme mit der Dichtigkeit. Meist liegt dies aber nur an örtlichen, begrenzten Schäden wie z.B. einer undichten Rohreinbindung der Zu- oder Ablaufleitung am Behälter. Im Rahmen der Betonsanierung bestehender Klärgruben bietet Ihnen die utp service GmbH die Möglichkeit, auch anfallende Reparaturen an der Kläranlage von Facharbeitern aus einer Hand durchführen zu lassen.

    Unser Leistungsspektrum:
    •    Reparaturmaßnahmen am bestehenden Behälter
    •    materialabgestimmtes, mehrschichtiges Abdichtungssystem
    •    Kernbohrungen in DN100 und DN150
    •    Arbeitslohn auf Regie gegen Nachweis
    •    Materialkosten nach tatsächlichem Verbrauch

    Vor der Sanierung:

    Nach der Sanierung:

    Manchmal genügt ein Nachrüstsatz für die vollbiologische Kleinkläranlage

    Annährend alle Grubengeometrien nach der alten DIN 4261 Teil 1 sind als vollbiologische Kleinkläranlagen nachrüstbar.

    Hat die Zustandsbewertung ergeben, dass der vorhandene Behälter zur Nachrüstung geeignet ist, geschieht dies einfach und meist ohne große Baumeisterarbeiten durch die Deckelöffnung. Die Nachrüstung vorhandener Kleinkläranlagenbehälter erfolgt als Montage vor Ort. Der Nachrüstsatz wird hierbei einfach an den Trennwänden der vorhandenen Mehrkammergrube angebracht.

    Unser Leistungsspektrum:

    • Anlieferung der Klärtechnik und Montage in den bestehenden Behälter
    • Inbetriebnahme und Betreibereinweisung
    • Einziehen der Luftschläuche in das Leerrohr (Endmontage)
    • Kernbohrungen DN100 und DN150 (z. B. für Leerrohr)
    • Schaltschrankmontage, inkl. der Bereitstellung aller erforderlichen Maschinen und Geräte

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