Betreiberkontrollen / Eigenkontrollen bei Kleinkläranlagen
Der Kleinkläranlagenratgeber von utp
Die Aufgaben als Betreiber von Kleinkläranlagen
Das Leben als Kleinkläranlagenbetreiber kann ganz schön stressig sein. Der Gesetzgeber fordert von Ihnen nämlich, dass Sie Ihre Betreiberaufgaben ordnungsgemäß erfüllen und kontrolliert dies auch regelmäßig. Der ordnungsgemäße Betrieb und die Wartung sind grundsätzliche Betreiberpflichten. Während die Wartung von Fachfirmen vorgenommen werden muss, gibt es auch tägliche und monatliche Pflichten für den Betreiber der Kleinkläranlage.
Diese lästigen Eigenkontrollen bestehen immer, unabhängig von Typ oder Hersteller Ihrer Kleinkläranlage:
- Es muss täglich kontrolliert werden, ob die Anlage in Betrieb ist.
- Es muss eine monatliche Sichtkontrolle der Anlage erfolgen.
- Das Betriebsbuch muss monatlich geführt werden:
- Betriebsstunden ablesen und in das Betriebsbuch übertragen
- Funktionskontrollen (siehe Beschreibung Ihrer Anlage)
täglich: Überprüfung der Anlage auf Funktion
monatlich: Betriebsbuch führen
monatlich: Sichtkontrolle (Schachtdeckel öffnen und auf Störungen prüfen)
Kann man die Eigenkontrollen umgehen?
Ja, wenn Sie über eine Kleinkläranlage mit Telemetriemodul verfügen, entfallen für Sie die Eigenkontrollen.
Sowohl der Status der Anlage als auch das Betriebstagebuch werden dann automatisch erfasst und dokumentiert.
Eigenkontrollen bei einer Kleinkläranlage
Im dem folgenden Video zeigen wir Ihnen, wie die Eigenkontrollen an einer Kleinkläranlage nach den Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassung aussehen.
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Weitere InformationenVorlage: Betriebstagebuch einer Kleinkläranlage
Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Kleinkläranlage eine Vorlage zum Führen eines Betriebsbuches zur Verfügung.