Wartung von Kleinkläranlagen
Der Kleinkläranlagenratgeber von utp
Wie oft muss man Kleinkläranlagen warten lassen?
Die Kleinkläranlagenwartung ist je nach Anlagentyp und Ablaufklasse (Reinigungsklasse) wiederkehrend alle 4, 6 oder 12 Monate fällig.
Diese Anforderungen und Intervalle dürfen aber nicht frei gewählt werden, sondern sind in der Zulassung der jeweiligen Kleinkläranlage festgelegt.
Eine Wartung durch die utp service GmbH oder eines autorisierten Partnerbetriebes erfolgt auf der Grundlage der Regelungen in der DIN 4261-7 und der Anforderungen der unteren Wasserbehörden.
Einmal jährlich:
Anlagen mit der Reinigungsklasse „C“ und „N“ ab dem 3. Betriebsjahr die ein Telemetriemodul zur Fernüberwachung besitzen.
Zweimal jährlich:
Anlagen mit der Reinigungsklasse „C“, „N“ und „D“ die eine netzunabhängige Netzausfallerkennung (UVS) besitzen.
Anlagen mit der Reinigungsklasse „D+H“ und „D+P“ ab dem 3. Betriebsjahr die ein Telemetriemodul zur Fernüberwachung besitzen.
Dreimal jährlich:
Anlagen der Reinigungsklasse „D+H“ und „D+P“ müssten dreimal pro Jahr gewartet werden – sofern nicht anders zugelassen. Die genauen Daten erhalten Sie in den Unterlagen Ihrer Anlage (Betriebsbuch).
Wie läuft die Wartung einer Kleinkläranlage ab?
Im Video zeigen wir Ihnen die halbjährige Wartung einer SBR-Kleinkläranlage durch die utp service GmbH. Natürlich warten wir auch Kläranlagen anderer Fabrikate und Typen. Fragen Sie uns hierzu gerne an.
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Weitere InformationenWas kostet die Wartung einer Kleinkläranlage?
Gibt es Kleinkläranlagen ohne Wartung?
Wie oft muss eine Klärgrube geleert werden?
Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Durch unterschiedliches Benutzerverhalten fällt unterschiedlich viel Schlamm an. Auch erhöhen Speisereste (Bioabfall) den Primärschlamm erheblich. Die Schlammentsorgung obliegt gesetzlich verankert den Gemeinden oder ihren Zweckverbänden. Viele Bundesländer gehen dazu über, dass bedarfsgerecht, d. h. erst wenn der Speicher voll ist, entsorgt wird. In einigen Bundesländern jedoch ist die Häufigkeit des Abfahrens mit pauschal einmal pro Jahr festgeschrieben.
Wann eine Entleerung notwendig ist, teilt Ihnen Ihr Wartungsmonteur mit. Im Rahmen der Wartung wird der Füllstand des Schlammspeichers gemessen.
Weitere Informationen zur Klärschlammentsorgung finden Sie hier.
Unser Tipp:
Achten Sie bei der Neuanschaffung Ihrer Kleinkläranlage auf einen extra großen Schlammspeicher. Unsere klärofix Kleinkläranlagen haben ein durchschnittliches Entleerungsintervall von 48 Monaten!
Kleinkläranlagen mit niedrigen Betriebskosten:
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Treten Sie mit uns in Verbindung!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr unter den aufgeführten Kontaktdaten. Wenn Sie außerhalb der geregelten Öffnungszeiten Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Notdienst.
- Telefon: 09275/6056641
- E-mail: info@utp-service.de
- Notdienst: 0900/1001369