Klärgrube leeren – Schlammentsorgungskosten im Überblick


Der Kleinkläranlagenratgeber von utp

Klärschlammentsorgung von Kleinkläranlagen

In allen Arten von Kleinkläranlagen fällt zwangsläufig Fäkalschlamm an. Dieser besteht zum einen aus in der Vorklärung abgesetzten Feststoffen und zum anderen aus abgestorbenen Bakterien der biologischen Reinigung.
Bei einem bestimmten Füllstand (Schlammspiegel) muss der Schlammspeicher der Kleinkläranlage ausgefahren, also entleert werden. Dies soll verhindern, dass bei zunehmendem Schlammanfall die Feststoffe in die biologische Stufe überlaufen. Die Schlammentsorgungsintervalle der jeweiligen Kleinkläranlage, also die Zeitabstände der Entleerung, nehmen einen starken Einfluss auf die Reinigungsleistung. Sie bilden somit eine wichtige Voraussetzung für eine gut funktionierende Kleinkläranlage.

Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Durch unterschiedliches Benutzerverhalten fällt unterschiedlich viel Schlamm an. Auch erhöhen Speisereste (Bioabfall) den Primärschlamm erheblich. Die Schlammentsorgung obliegt gesetzlich verankert den Gemeinden oder ihren Zweckverbänden. Viele Bundesländer gehen dazu über, dass bedarfsgerecht, d. h. erst wenn der Speicher voll ist, entsorgt wird. In einigen Bundesländern jedoch ist die Häufigkeit des Abfahrens mit pauschal einmal pro Jahr festgeschrieben.

Unser Tipp:
Wann eine Entleerung notwendig ist, teilt Ihnen Ihr Wartungsmonteur mit. Im Rahmen der Wartung wird der Füllstand des Schlammspeichers gemessen.

Klärschlammentsorgung: Was muss ich veranlassen?

  • Beauftragen einer örtlichen Entsorgungsfirma
  • Weitergabe folgender Informationen: Schlamm aus der ersten und zweiten Kammer einer utp Kleinkläranlage muss entsorgt werden, Angabe des zu entsorgenden Volumens (zu finden unter „Volumen Schlammspeicher“ und „Volumen Puffer“)

Worauf muss ich bei der Schlammabfuhr einer 3-Kammer Kleinkläranlage achten?

  • Inhalt des Reaktors (dritte Kammer) darf auf keinen Fall abgepumpt werden!
  • Zuerst Abzug des Schwimmschlamms dann Bodenschlamm
  • Keine 100%ige Reinigung nötig, Reste können als Impfschlamm in der Anlage verbleiben
    (Ausnahme: Ihr Wartungsfachbetrieb empfiehlt Ihnen eine Grundreinigung der Vorstufe aufgrund eines einmaligen besonderen Ereignisses)
  • nach der Entleerung müssen die Vorklärkammern unbedingt wieder mit Frischwasser komplett gefüllt werden, befüllen entgegengesetzt der Fließrichtung! d.h. der Schlauch mit Frischwasser muss in die zweite Kammer; hierdurch wird ein Verstopfen der Einbauten durch Schlamm vermieden

Klärgruben leeren: Kosten für die Schlammabfuhr

Bei Kleinkläranlagen fallen im Laufe der Jahre verschiedene Arten von Betriebskosten an. Diese setzen sich vor allem aus 3 Kostenblöcken zusammen. Neben den Stromkosten, den Instandhaltungs- und Wartungskosten zählen die Kosten für die Schlammabfuhr zu den teuersten. Leider werden diese meist wenig bis gar nicht beim Kauf beachtet. Viele Kleinkläranlagen besitzen nur eine kleines Vorklärvolumen (Schlammspeicherbemessung 200-400 Liter, Vorklärvolumen <500 Liter/EW) und müssen zweimal im Jahr entleert werden. Die Kosten pro Entleerung belaufen sich auf ca. 150 Euro. Mit einer klärofix® Kleinkläranlage profitieren Sie von der s2m® Technologie und damit von durchschnittlichen Entleerungsintervallen von 48 Monaten.

Schlammbehandlung durch die sludge-to-mineral Technologie

Die s2m® Technologie ist eine spezielle Bemessung in Verbindung mit einer besonderen Verfahrensführung. Diese speziell für klärofix®-Kleinkläranlagen entwickelte Verfahrenstechnik führt zu einem hohen Mineralisierungsgrad (Eindickung/Verdichtung) des anfallenden Klärschlammes in der Vorklärung und somit zu deutlich längeren Schlammstapelzeiten (Zeitraum bis zur Entleerung).

    • s2m® Bemessung:
      Beim Schlammspeicher investiert der Betreiber in den Behälter, ein Bauwerk mit einer zu erwartenden Lebensdauer von über 50 Jahren.
      Wettbewerber des utp-Teams arbeiteten vor 10 Jahren teilweise mit 250 Liter Schlammspeicher pro Einwohnerwert (EW), um Baukosten zu sparen. klärofix® war damals die erste SBR-Kleinkläranlage mit der üppigen und innovativen s2m®-Bemessung von über 425 Liter pro EW. Die Investition in den größeren Behälter mit der s2m®-Technologie amortisiert sich bereits nach 2 Jahren durch die nicht erforderliche Fäkalschlammentsorgung.
    • s2m® Verfahrensführung: 
      Zusätzlich zur speziellen Bemessung arbeiten alle klärofix®-Kleinkläranlagen bereits seit Beginn mit der s2m®-Verfahrensführung zur weiteren Schlammbehandlung.
      Mehrere technische Faktoren wie z.B. der Eintrag von sauerstoffreichem Wasser in die Vorklärung sowie deren Durchmischung tragen dazu bei, solch lange Schlammstapelzeiten zu erreichen. Bei diesen Verfahren ist von Vorteil, dass eine zusätzliche energieintensive Belüftung in der Vorklärung nicht erforderlich ist.

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