Dichtheitsprüfung
von Abwasserleitungen und Schächten

Wie wird die Dichtheitsprüfung durchgeführt? 

Die Prüfung erfolgt nach den aktuellsten Normen. Je nach Prüfobjekt erfolgt die Dichtheitsprüfung optisch, mit Luftdruck oder mit Wasser als Pegelveränderungsmessung. Hierzu verwenden wir modernste Prüftechnik – für zeitgemäße, schnelle und zuverlässige Prüfungen.

  • Hausanschlüsse: Prüfung durch optische Inspektion (Kamera), Wasser und Luft
  • Klärgruben, Schächte, Abscheider: Prüfung durch Pegelveränderungsmessung (Genauigkeit 0,03 mm)
  • vollautomatische, computergesteuerte Prüfung
  • Erstellung eines grafischen Prüfprotokolls
  • Endbeurteilung durch einen unserer zertifizierten Kanalsanierungsberater

Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 60 WHG und DIN 1986-30

Jeder Grundstücksbesitzer muss die Dichtheit seiner Grundstücksentwässerungsanlage gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen können. Diese Forderung ergibt sich aus §60 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit der DIN 1986-30. In Trinkwasserschutzzonen kann der Nachweis bereits früher erforderlich sein. Auch außerhalb solcher Schutzzonen ist es sinnvoll, den Dichtheitsnachweis bereits früher zu veranlassen. Abwasser, das in das Erdreich austritt aufgrund eventuell vorhandener Mängel, wirkt sich negativ auf unser Grundwasser sowie auf die Bausubstanz Ihrer Anlage aus. Durch rechtzeitiges Handeln kann die Ausweitung der Folgeschäden vermieden werden.

Ist eine Dichtheitsprüfung Pflicht?

Ja, alle Grundleitungen, in denen häusliches und gewerbliches/industrielles Abwasser im Sinn von DIN 1986-30 abgeleitet wird, müssen auf Dichtheit geprüft werden. Dies beinhaltet: 

  • Schächte, Inspektionsöffnungen, Pumpenschächte
  • Abwassersammelgruben, Kleinkläranlagen
  • generell alle erdverlegten Abwasserleitungen

Wie funktioniert die Dichtheitsprüfung von Schächten?

Die Dichtheitsprüfung von Schächten erfolgt durch Pegelveränderungsmessung. Im beigefügten Video zeigen wir Ihnen die Prüfung eines Schachtes durch unser utp service Team. 

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